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Bereits mehr als 40 Umweltzonen eingerichtet

Strengere Feinstaubregeln in Deutschland

06.08.2010 | Für saubere Luft gelten von Freitag an strengere Regeln in Deutschland.

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Erstmals gibt es Grenzwerte für besonders gesundheitsschädliche kleinere Feinstäube, teilte das Bundesumweltministerium am Donnerstag in Berlin mit. Zunächst gilt zum Schutz der Gesundheit ein Zielwert von 25 Mikrogramm pro Kubikmeter für Partikel, die im Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer sind. Dies ist allerdings erst ab 2015 ein echter Grenzwert. Die Obergrenzen für größeren Feinstaub bleiben bestehen. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt.

Die Bundesländer haben bereits mehr als 40 Umweltzonen eingerichtet, damit die Belastung mit Feinstaub abnimmt. Mehrere deutsche Städte – darunter die Ballungsräume Köln, München, Stuttgart, Duisburg und Leipzig – haben jedoch Schwierigkeiten, die europäischen Grenzwerte für den gesundheitsschädlichen Feinstaub einzuhalten. Die meisten Städte und Regionen bekamen von der EU- Kommission mehr Zeit ohne Vorbedingungen. München und Stuttgart sollten allerdings mehr Kontrollen einführen, in Duisburg wurde die Zone neu gegliedert.

Die Feinstaubgrenzwerte müssen spätestens vom 12. Juni 2011 an – die Stickstoffdioxid-Grenzwerte spätestens ab 2015 – eingehalten werden, teilte das Bundesumweltministerium mit. Für die Einhaltung sind die Länder zuständig. Feinstaub entsteht vor allem aus Verkehrsabgasen, Heizungen und Industrieanlagen. Die Staubteile sind so klein, dass sie in die Lunge gelangen und Entzündungen, Asthma oder Krebs auslösen können. (dpa)

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