-Anzeige-
Demnach soll das für 2020 geplante strenge Limit von 135 Gramm CO2/km für Neufahrzeuge erst ab 2022 gelten. Ein Grenzwert von 175 Gramm CO2/km könnte ab 2014 progressiv eingeführt werden, soll aber erst nach 2017 in vollem Umfang zum Tragen kommen. Zu kurze Vorlaufzeiten würden die Automobilindustrie überfordern und zu einer unvertretbaren Verteuerung der Kleinlaster um rund zehn Prozent führen, argumentierte der Berichterstatter des Verkehrsausschusses, Oldrich Vlasák (ECR).
"Gewerbetreibende und Handwerkerbetriebe werden sich die Fahrzeuge nicht mehr leisten können“, befürchtet der CSU-Europa-Parlamentarier Markus Ferber (EVP/CSU), der für längere Fristen eingetreten war. "Sie werden gezwungen sein, ihre alte Flotte, die in Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß weniger leistungsfähig ist, bis zum Geht-nicht-mehr zu nutzen."
Entgegen dem Vorschlag Vlasáks sprach sich der Ausschuss dafür aus, dass Transporter von 2018 an auf eine maximale Geschwindigkeit von 120 km/h abgeregelt werden sollen. Von dieser Maßnahme versprechen sich Grüne und Sozialdemokraten eine Minderung des Schadstoffausstoßes und mehr Verkehrssicherheit. Die Stellungnahme des Verkehrsausschusses geht an den federführenden Umweltausschuss, der im Herbst dieses Jahres über den finalen Bericht abstimmt. DVZ 24.6.2010 (mf/ben)





