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In Freihäfen können Güter aus dem Ausland zollfrei eingeführt, gelagert, verarbeitet und in andere Länder weiter transportiert werden. Ein wirtschaftliches Bedürfnis für die abgegrenzten Teile in den beiden Häfen sei nicht mehr gegeben, wird der Wegfall begründet.
So seien im Freihafen Emden in den vergangenen Jahren ausschließlich Gemeinschaftswaren aus dem zollfreien Verkehr der EU gelagert und umgeschlagen worden. Im Freihafen Kiel seien Waren von außerhalb der EU nur noch in begrenztem Umfang umgeschlagen worden. Darüber hinaus werde zum 1. Juli 2009 einer der wesentlichen Vorteile von Freihäfen wegen einer Änderung des europäischen Zollrechts entfallen. Mit dem Wegfall der Zollgrenzen innerhalb der Europäischen Union haben sich die Hafen-Freizonen überlebt. (dpa)





