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Entscheidung des Kartellamts

Häfen Köln und Neuss-Düsseldorf dürfen fusionieren

02.02.2012 | Das Bundeskartellamt hat die geplante Fusion der Hafen- und Eisenbahnverkehrsunternehmen Köln und Neuss-Düsseldorf genehmigt. Von dem Zusammenschluss betroffen sind in erster Linie der Markt für den Betrieb von Binnenhäfen sowie der Güterumschlag.

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Der Zusammenschluss zweier wesentlicher Rhein-Binnenhäfen zwischen Wesel und Bonn führe zwar zu einer Verengung der Marktstruktur, hieß es in einer am Donnerstag in Bonn veröffentlichten Erklärung der Behörde. Eine Marktbeherrschung durch das neue Gemeinschaftsunternehmen sei jedoch nicht zu befürchten. Marktführer bleibe die Duisburger Hafen AG.

Die Häfen und Güterverkehr Köln AG und die Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co KG wollen ihre jeweiligen Sparten Hafenbetrieb und Eisenbahnverkehrsunternehmen in der gemeinsamen Gesellschaft RheinCargo Gmbh & Co KG zusammenführen. Von dem Zusammenschluss betroffen sind in erster Linie der Markt für den Betrieb von Binnenhäfen sowie der Güterumschlag. (lnw)

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