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25-m-Lkw

Gutachten: Klage kann Feldversuch stoppen

02.09.2011 | Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht könnte den bundesweiten Test von bis zu 25,25 m langen und 44 t schweren Lastwagen auf deutschen Straßen stoppen. Die geplanten Feldversuche des Bundesverkehrsministeriums seien verfassungswidrig, sagte Rechtsprofessor Ulrich Battis von der Humboldt-Universität am Freitag in Berlin.

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Der Test mit den Gigalinern sei ohne Beteiligung von Bundestag und Bundesrat rechtlich nicht gedeckt, heißt es in dem Gutachten. Es war unter anderem von den Versuchsgegnern der Allianz pro Schiene in Auftrag gegeben worden. Der Geschäftsführer der Allianz, Dirk Fliege, erklärte, dass der Nord-Süd-Transit nach dem Ausstieg von Hessen sowieso nicht mehr möglich sei: "Sie kriegen die Lkw nicht von Hamburg zu den Alpen."

Falls das Gesetz verabschiedet wird, könnte es von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder einem Viertel des Bundestages vor das Bundesverfassungsgericht gebracht und gekippt werden. Wahrscheinlich ist die Klage eines Bundeslandes. Der Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz der Länder, Brandenburgs Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger (SPD), hatte bereits angekündigt, dass einige Länder juristische Schritte überprüfen werden. Weniger als die Hälfte der Länder will bei dem Versuch mit den Riesen-Lkw mitmachen.

"Es ist unser Ziel, den Feldversuch in Kooperation und nicht in Konfrontation vorzubereiten", erklärte der Koordinator der Bundesregierung für Güterverkehr, Staatssekretär Andreas Scheuer (CSU) auf Anfrage am Freitag. Daher sei die Rückmeldefrist der Länder zu den geplanten Teststrecken bis zum 16. September verlängert worden. Anschließend würden die Stellungnahmen gründlich ausgewertet.

Auf Bundesautobahnen sei ein Versuch zwar auch gegen den Willen der einzelnen Länder möglich, sagte Dirk Fliege von der Allianz pro Schiene. Die jeweilige Landespolizei könnte die Gigaliner dann jedoch anhalten. Professor Ulrich Battis hält dies für unrealistisch. Er vermutet, dass die Landesregierungen eine etwaige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten werden. (dpa)

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