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Flughafen Berlin-Schönefeld

Gemeinde will gegen Nachtflug-Urteil vorgehen

25.01.2012 | Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow will mit dem Gang zum Bundesverfassungsgericht die Nachtflüge vom Hauptstadtflughafen verhindern.

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Der am stärksten von Fluglärm betroffene Ort kündigte am Dienstag an, Verfassungsbeschwerde einzureichen. Außerdem will Bürgermeister Ortwin Baier mit einer Rüge erreichen, dass das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil korrigiert. Als die Leipziger Richter im Oktober die eingeschränkte Nachtflug-Regelung genehmigte, hätten sie die Argumente der Gemeinde nicht ausreichend gewürdigt.

Ziel sei der Schutz der Gesundheit Tausender Menschen, sagte Baier. Er appellierte auch an die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg, sich nicht hinter dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu verstecken. "Wenn sie es wollen, können sie nach wie vor ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr am Flughafen festlegen."

Der Flughafen geht am 3. Juni in Betrieb. Von Mitternacht bis 5.00 Uhr sind dort keine Landungen und Starts erlaubt. Ausnahmen gelten für Postflugzeuge, Regierungs- und in Notfällen Linienmaschinen. Von 22.00 Uhr bis Mitternacht und von 5.00 bis 06.00 Uhr gelten Einschränkungen. Durchschnittlich 77 Flüge sind erlaubt, 46 davon müssen zwischen 22.00 und 23.00 Uhr liegen. Maximal darf es 103 Starts und Landungen geben. Die Betreiber betonen, dass dieses Volumen erst in vielen Jahren erreicht werde. (dpa)

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