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Luftverkehr

Fracht bleibt frei von Luftverkehrssteuer

17.08.2010 | Die Luftfracht bleibt weiterhin von der geplanten Luftverkehrssteuer ausgenommen. Das geht aus dem überarbeiteten Gesetzesentwurf der Bundesregierung hervor.

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Begründung ist, dass der Luftfrachtverkehr "in einem intensiven internationalen Wettbewerb steht und sehr preissensibel ist" und es keine harmonisierte Besteuerung in der EU gibt. Für die Passage ist jetzt ein entfernungsabhängiger Tarif mit drei statt bisher zwei Steuersätzen von 8,25 und 45 Euro je Flug geplant. Verwirrung stiftete am Montag ein Bericht des "Handelsblatts", wonach "in Verbandskreisen" eine nationale Kerosinsteuer statt der Luftverkehrssteuer ins Gespräch gebracht werde. Die einschlägigen Luftverkehrsverbände wiesen diese Forderung jedoch zurück. DVZ 17.8.2010 (roe)

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