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Das geht aus einem Entwurf hervor, der am Mittwoch von der Kommission beraten und über den dann entschieden werden soll. "Wir haben Argumente aufgeführt, die uns wichtig sind", sagte eine Mitarbeiterin der Kommission am Montag. "Es gibt aber auch Gegenstimmen." Beschlossene Sache seien die Forderungen deshalb noch nicht, erst müssten die Mitglieder über das Papier abstimmen.
Das Gremium, das unter anderem aus Vertretern aller vom Fluglärm betroffenen Gemeinden und Landkreise besteht, ist ein Beratungsorgan. Es hat keine Entscheidungsgewalt.
Nach Angaben der "Allgemeinen Zeitung" (Mainz) heißt es in dem Positionspapier unter anderem, die Regierung müsse die Bevölkerung zwischen 22.00 und 6.00 Uhr vor Fluglärm schützen. "Um eine Gesundheitsschädigung durch nächtlichen Fluglärm für die Menschen rund um den Flughafen Frankfurt zu vermeiden, ist es mithin erforderlich, ein Nachtflugverbot zwischen 22:00 und 6:00 Uhr festzusetzen", zitiert die Zeitung. Lärm in der Nacht mache krank, heiße es in dem acht Seiten langen Schriftstück weiter.
Außerdem wird die Regierung von CDU-Ministerpräsident Volker Bouffier aufgefordert, die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zurückzuziehen, bestätigte die Kommission auf Anfrage. Die Landesregierung müsse sich auch von den Zielen der Bundesregierung, Nachtflüge auszuweiten, öffentlich distanzieren.
Schallschutzfenster seien kein ausreichendes Mittel gegen den Lärm in der Nacht. Viele Menschen schliefen bei geöffnetem Fenster. Auch leisere Jets könnten nicht verhindern, dass Fluglärm krank mache, zitiert die Zeitung weiter. "Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund mit der Zulassung von Nachtflügen eine bestimmte Sparte – der Frachtflugverkehr – wirtschaftlich bevorzugt und damit indirekt subventioniert werden sollte", heißt es demnach wörtlich weiter. Es gebe zudem Untersuchungen, dass ein Nachtflugverbot in Frankfurt aus logistischer Sicht umsetzbar sei - und zwar ohne die Aufgabe von Rhein-Main als Luftfrachtdrehkreuz. (dpa)





