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Das Finanzamt habe die Forderung damit begründet, dass es sich bei der Maut um eine Miete für die Benutzung der Autobahn handeln würde, berichtet die „Wirtschaftswoche“. Und Mieten würden seit der Unternehmensteuerreform 2008 zur Berechnung der Gewerbesteuer herangezogen.
Jetzt diskutieren Bund und Länder den Umgang mit Lkw-Maut und Gewerbesteuer. Der baden-württembergische Bundestagsabgeordnete Christian von Stetten (CDU) hat der „Wirtschaftswoche“ zufolge das Bundesfinanzministerium dazu aufgefordert, diese steuerjuristische Interpretation zu stoppen. „Diese Frage wird gerade auf Bund-Länder-Ebene erörtert. Es gibt noch keine abschließende Entscheidung“, teilte das baden-württembergische Finanzministerium mit. Bis dahin seien die Finanzämter des Landes angewiesen, von einer Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer abzusehen. (dpa/sm)






