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Verkehrsgerichtstag in Goslar

Fahrlässige Tötung soll Straftat bleiben

27.01.2012 | Der Verkehrsgerichtstag (VGT) hat Überlegungen zur Entkriminalisierung von Verkehrsdelikten eine Absage erteilt. Die fahrlässige Tötung solle wegen der Bedeutung des Lebens als höchstes Rechtsgut selbst bei leichter Fahrlässigkeit eine Straftat bleiben.

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Das empfahlen die Experten am Freitag in Goslar. Bei fahrlässigen Körperverletzungen im Straßenverkehr gebe es durch die Möglichkeit, ein Verfahren gegen Auflagen einzustellen, schon jetzt ein Instrument der Entkriminalisierung. Es solle als Auflage jedoch zusätzlich die Möglichkeit einer verkehrserzieherischer Maßnahmen gesetzlich geregelt werden. Der VGT forderte die Justiz zugleich auf, für eine bundesweit einheitliche Praxis bei der Verfahrenseinstellung zu sorgen. Derzeit gebe es große Unterschiede. (dpa)

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