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Das empfahlen die Experten am Freitag in Goslar. Bei fahrlässigen Körperverletzungen im Straßenverkehr gebe es durch die Möglichkeit, ein Verfahren gegen Auflagen einzustellen, schon jetzt ein Instrument der Entkriminalisierung. Es solle als Auflage jedoch zusätzlich die Möglichkeit einer verkehrserzieherischer Maßnahmen gesetzlich geregelt werden. Der VGT forderte die Justiz zugleich auf, für eine bundesweit einheitliche Praxis bei der Verfahrenseinstellung zu sorgen. Derzeit gebe es große Unterschiede. (dpa)





