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Zur Diskussion über das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen äußerte Meisinger die Hoffnung, dass das Bundesverwaltungsgericht zu dem Urteil komme, "dass 17 Nachtflüge deutlich zu hoch angesetzt sind."
Der Planfeststellungsbeschluss - eine Art Baugenehmigung - für den Flughafenausbau sah 17 Flüge in der Kernnacht zwischen 23 Uhr und 5 Uhr vor. Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hielt das wegen des Lärms für unzulässig. Letztlich muss das Leipziger Bundesverwaltungsgericht vor Inbetriebnahme der neuen Nordwest-Bahn im Herbst 2011 entscheiden.
Die Logistik-Branche hatten die Meinung vertreten, Deutschland müsse mit Blick auf seine Exportabhängigkeit in der Lage sein, auch weiterhin weltweit konkurrieren zu können. Sie gründete daher eine Initiative "Die Fracht braucht die Nacht". (dpa)





