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Es handelt sich um die geänderte Richtlinie 91/440/EWG und Richtlinie 2001/14/EG. In Deutschland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn sind wichtige Aspekte der Liberalisierung der Eisenbahnmärkte immer noch nicht geklärt, stellt die Kommission in einer Mitteilung fest.
Die Mitgliedstaaten mussten diese Richtlinien bis zum 15. März 2003 umsetzen. Werden diese Maßnahmen zur Öffnung des Schienenverkehrsmarktes nicht durchgeführt, so können die Eisenbahnunternehmen keine Verkehrsdienste in anderen Mitgliedstaaten anbieten und den Eisenbahnkunden wird eine größere Auswahl an wettbewerbsfähigen Eisenbahndiensten vorenthalten. (ici)






