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Wettbewerb auf der Schiene

EU verklagt Deutschland vor EuGH

Die EU-Kommission bemängelt einen noch immer unzureichenden Zugang zum Schienennetz vieler Länder. (Foto: BAG)

25.06.2010 | Die Europäische Kommission hat am Donnerstag entschieden, 13 Mitgliedstaaten - darunter auch Deutschland - vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil sie mehrere Elemente der grundlegenden Rechtsvorschriften des so genannten „ersten Eisenbahnpakets“ zur Marktöffnung im Schienenverkehr nicht richtig umgesetzt haben.

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Es handelt sich um die geänderte Richtlinie 91/440/EWG und Richtlinie 2001/14/EG. In Deutschland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn sind wichtige Aspekte der Liberalisierung der Eisenbahnmärkte immer noch nicht geklärt, stellt die Kommission in einer Mitteilung fest.

Die Mitgliedstaaten mussten diese Richtlinien bis zum 15. März 2003 umsetzen. Werden diese Maßnahmen zur Öffnung des Schienenverkehrsmarktes nicht durchgeführt, so können die Eisenbahnunternehmen keine Verkehrsdienste in anderen Mitgliedstaaten anbieten und den Eisenbahnkunden wird eine größere Auswahl an wettbewerbsfähigen Eisenbahndiensten vorenthalten. (ici)

 

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