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In einer Mitteilung zum Flughafen Saarbrücken heißt es: "Die Kommission bezweifelt, [...] dass der Flughafen unter Marktbedingungen betriebsfähig wäre." Der Airport werde über die Verkehrsholding Saarland finanziert, die wiederum Kapital des Landes erhalte. Für staatliche Beihilfen gelten in der EU Regeln. Diese dürfen zum Beispiel nicht einzelne Unternehmen gegenüber Konkurrenten unbotmäßig bevorzugen. Kritisch sieht die EU-Kommission auch Rabatte für Fluggesellschaften, die Saarbrücken anfliegen. Cirrus Airlines und Air Berlin erhielten noch zusätzliche Zahlungen. Diese Fluggesellschaften könnten dadurch möglicherweise wirtschaftliche Vorteile gegenüber Wettbewerbern erlangen.
Auch beim kleinen Regionalflughafen Zweibrücken geht es um angebliche staatliche Beihilfen sowie spezielle Vereinbarungen mit den Fluggesellschaften Germanwings, Tuifly und Ryanair. Falls die Kommission zu dem Ergebnis kommt, dass die Beihilfen unrechtmäßig gezahlt wurden, müssen sie in die Staatskasse zurückfließen.
Stadt zahlte zuviel. Beim Flughafen Lübeck-Blankensee zweifelt die EU-Kommission am Rückkauf-Deal 2009. Die Stadt Lübeck könnte dem neuseeländischen Infrastruktur-Investor Infratil demnach einen zu hohen Preis gezahlt haben. Diesem sei dadurch möglicherweise ein Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Konkurrenten entstanden. Erst Anfang Dezember 2005 erwarbt Infratil 90 Prozent der Flughafenanteile.
Die Brüsseler Behörde wird nun überprüfen, ob der Rückkauf mit EU-Wettbewerbsrecht vereinbar ist.
Auch die wirtschaftliche Einstellung der Stadt Lübeck gegenüber ihrem Flughafen zieht die Kommission in ihrer Mitteilung in Zweifel. "Nach Auffassung der Kommission hätte der Flughafen aufgrund seiner finanziellen Situation seinen Betrieb unter normalen Marktbedingungen einstellen müssen." Zudem seien Nutzungstarife für Fluggesellschaften möglicherweise zu niedrig angesetzt. Dabei geht es auch um einzelne Vereinbarungen mit Ryanair. (dpa/rh)





