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Hofreiter ist zudem die Gewinnabführung von DB Netz an die Holding ein Dorn im Auge. Wie eine Sprecherin der Kommission der DVZ bestätigte, werden die Vorwürfe derzeit geprüft. Ob ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werde, hänge nicht zuletzt davon ab, ob die Beschwerdepunkte über das laufende EU-Verfahren wegen der unzureichenden Umsetzung des ersten Eisenbahnpakets hinausgehen. Die Kommission beanstandet in diesem Zusammenhang insbesondere die mangelnde Unabhängigkeit von DB Netz.
Hofreiter kritisiert, dass in Deutschland das Eisenbahnbundesamt (EBA) für die Prüfung eines Verstoßes der Mittelverwendung verantwortlich sei. Es fehlten aber bis heute die rechtlichen Grundlagen im Allgemeinen Eisenbahngesetz oder der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung, mit denen das EBA wirksam kontrollieren könne, so Hofreiter. DVZ 2.9.2010 (cd)





