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Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde am Donnerstag von allen Fraktion außer den Grünen verabschiedet. Der Verordnungsentwurf greife im Übermaß in originäre Zuständigkeiten der Mitgliedsstaaten bei Planung, Finanzierung und Bau von Infrastruktur ein, wird bemängelt. Der von der Kommission auf 1500 Mrd. EUR bis 2030 bezifferte Investitionsbedarf übersteige bei weitem die finanziellen Möglichkeiten.
Als bedenklich sieht der Bundestag ferner an, dass die EU-Kommission sich das Recht zubilligen will, für die Kernnetzkorridore sogenannte Durchführungsbeschlüsse zu fassen, die Finanzierung und andere Kosten aber auf die Mitgliedstaaten und Privatunternehmen abzuwälzen. (roe)
Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Themenseite "Transeuropäische Netze"





