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Dieser Grenzwert ist schnell überschritten, denn im Ausland werden oft viel höhere Bußgelder verlangt als in Deutschland. Wer auf deutschen Straßen 20 km/h zu schnell fährt, muss lediglich 35 EUR zahlen. Die Niederlande verlangen nach ADAC-Angaben für das gleiche Vergehen 100 EUR, Schweden sogar 260 EUR. Die Einnahmen kommen in solchen Fällen allerdings der deutschen Staatskasse zugute.
Die Neuregelung, die auf einen Rahmenbeschluss der EU zurückgeht, gilt für alle Bußgeldbescheide, die ab dem 1. Oktober ausgestellt werden, auch wenn der Gesetzesverstoß bereits Monate vor diesem Termin lag. Nach der bisherigen Rechtslage wurden Verkehrssünden im Ausland in den seltensten Fällen geahndet. (dpa/sm)





