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Verkehrsverstöße im Ausland

Bundestag billigt „Knöllchen ohne Grenzen“

09.07.2010 | Autofahrer, die sich im EU-Ausland einen Strafzettel einhandeln, müssen künftig damit rechnen, dass das Geld auch in Deutschland eingetrieben wird. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend ein Gesetz, wonach Bußgeldbescheide auch in Deutschland vollstreckt werden können, wenn es dabei um mehr als 70 Euro geht.

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Dieser Grenzwert ist schnell überschritten, denn im Ausland werden oft viel höhere Bußgelder verlangt als in Deutschland. Wer auf deutschen Straßen 20 km/h zu schnell fährt, muss lediglich 35 EUR zahlen. Die Niederlande verlangen nach ADAC-Angaben für das gleiche Vergehen 100 EUR, Schweden sogar 260 EUR. Die Einnahmen kommen in solchen Fällen allerdings der deutschen Staatskasse zugute.

Die Neuregelung, die auf einen Rahmenbeschluss der EU zurückgeht, gilt für alle Bußgeldbescheide, die ab dem 1. Oktober ausgestellt werden, auch wenn der Gesetzesverstoß bereits Monate vor diesem Termin lag. Nach der bisherigen Rechtslage wurden Verkehrssünden im Ausland in den seltensten Fällen geahndet. (dpa/sm)

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