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Neuer Anlauf zu Kategorisierung im März

Bund spricht mit Rheinanliegerstaaten über Gebühren

08.02.2012 | Bis Mitte März soll das Gutachten vorliegen, auf dessen Grundlage das Bundesverkehrsministerium die Kategorisierung der Bundeswasserstraßen überarbeiten will. Das geht aus dem 4. Bericht zur WSV-Reform hervor. Ziel ist, bei der Einstufung in Kategorien mitunter die Vernetzungswirkung zwischen Wirtschaftsräumen zu berücksichtigen.

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Außerdem soll die Zahl der Kategorien verringert werden. Beim Thema Benutzungsgebühren gibt es bisher keine konkreten Ergebnisse. Das Verkehrsministerium will weiterhin die Novellierung des Bundesgebührengesetzes durch das Innenministerium abwarten. Mit einzelnen Mitgliedstaaten der Mannheimer Akte seien aber bereits erste Gespräche geführt worden. Ergebnisse der Untersuchungen zur Anpassung der Befahrensabgaben für den Nord-Ostsee-Kanal werden in diesem Sommer erwartet.

Rechtlich schwierig ist aus Sicht des Ministeriums die Übertragung des Betriebs von Bundeswasserstraßen auf Dritte. Einem Gutachten zufolge ist die Übertragung des Betriebs von – vereinfacht formuliert – gewerb­lich genutzten Wasserstraßen auf Dritte verfassungsrechtlich unzulässig. DVZ 7.2.2012 (roe)

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