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Außerdem soll die Zahl der Kategorien verringert werden. Beim Thema Benutzungsgebühren gibt es bisher keine konkreten Ergebnisse. Das Verkehrsministerium will weiterhin die Novellierung des Bundesgebührengesetzes durch das Innenministerium abwarten. Mit einzelnen Mitgliedstaaten der Mannheimer Akte seien aber bereits erste Gespräche geführt worden. Ergebnisse der Untersuchungen zur Anpassung der Befahrensabgaben für den Nord-Ostsee-Kanal werden in diesem Sommer erwartet.
Rechtlich schwierig ist aus Sicht des Ministeriums die Übertragung des Betriebs von Bundeswasserstraßen auf Dritte. Einem Gutachten zufolge ist die Übertragung des Betriebs von – vereinfacht formuliert – gewerblich genutzten Wasserstraßen auf Dritte verfassungsrechtlich unzulässig. DVZ 7.2.2012 (roe)





