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Bei der Planung des Teilstücks nahe Wolmirstedt seien Naturschutzbelange nicht ausreichend berücksichtigt worden, sagte eine Sprecherin des BUND-Landesverbandes der "Magdeburger Volksstimme". Der entsprechende Planfeststellungsbeschluss des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt sei rechtswidrig.
Eine Gerichtssprecherin in Leipzig bestätigte den Eingang der Klage des BUND sowie einer weiteren Klage einer Privatperson. Wann sich das Gericht damit beschäftigt, ist noch unklar. Die Kläger hätten noch bis 1. Juni Zeit, ihr Ansinnen zu begründen.
Die 154 Kilometer lange Autobahn soll 1,3 Mrd. Euro kosten, strukturschwache Regionen wie Altmark und Prignitz besser erschließen und nach bisherigen Planungen etwa 2020 fertig sein. Vor gut einem Jahr hatten der Bund und die drei beteiligten Länder Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern eine Finanzierungsvereinbarung unterzeichnet.
Klageflut angekündigt
Der BUND hatte angekündigt, gegen jeden Abschnitt der Autobahn klagen zu wollen. Er hält den Ausbau bestehender Bundesstraßen für ausreichend. Nach Angaben der Umweltschützer tangiert die geplante Trasse rund ein halbes Dutzend Naturschutzgebiete von europäischer Bedeutung sowie mehrere Vogelschutzgebiete. Sie gefährde auch seltene Fledermausarten.
Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Karl-Heinz Daehre (CDU) verwies in der Vergangenheit wiederholt darauf, dass Umweltprüfungen bei der A-14-Planung noch mehr Raum einnähmen als bei früheren Projekten. Er hofft, dass sich das Gericht schnell mit den Klagen beschäftigt und das Bauvorhaben nicht zu stark verzögert wird. (dpa)





