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Autobahnausbau im Ruhrgebiet

Bochumer wehren sich gegen "Opel-Querspange"

19.05.2010 | Mit Klagen gegen den umstrittenen Neubau eines A-44-Teilstücks in Bochum hat sich am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befasst. Insgesamt 14 Grundstücksbesitzer wehren sich gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der sogenannten Opel-Querspange.

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Sie befürchten, das Autobahnteilstück werde unzumutbare Lärm- und Schadstoffbelastungen mit sich bringen. Zudem zweifeln sie die Prognosen über das Verkehrsaufkommen an. Das Urteil ergeht später.

Das Land Nordrhein-Westfalen plant im Süden von Bochum den Bau eines 3,3 Kilometer langen Teilstücks der im Ruhrgebiet "DüBoDo" (Düsseldorf-Bochum-Dortmund) genannten Autobahn A 44. Es soll vom Autobahnkreuz Bochum/Witten in Richtung Westen am Opelwerk Bochum vorbei an den Bochumer Schnellstraßenring angeschlossen werden. Die Planungen für die "Opel-Querspange" hatten bereits 1989 begonnen.

Der Bau soll mehr als 40 Mio. Euro kosten. Die Planer hoffen, dass durch den Neubau vor allem die parallel verlaufende A 40 im Bochumer Norden entlastet wird. Der Baustart ist nach Angaben des Landesbetriebs Straßenbau für den Jahreswechsel 2011/12 geplant. Die Bauzeit soll knapp zwei Jahre betragen.

"Ritter" fürchten um Existenz

Zu den Gegnern des A-44-Teilstücks zählen auch die Betreiber eines historischen Rittergutes, das in der Region als Veranstaltungsort beliebt ist. Sie fürchten um ihre wirtschaftliche Existenz, sollten Grundflächen für den Autobahnbau in Anspruch genommen werden. (Az.: BVerwG 9 A 20.08 und BVerwG 9 A 25.09) (dpa)

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