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Da das Bundesverkehrsministerium jedoch auf diesem Nachweis besteht, hat der Verband nun bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt.
Nach BdKEP-Angaben beruft sich das Ministerium darauf, dass die Freistellung nur dann gilt, wenn lediglich zur Universaldienstleistung zählende, bis zu 20 Kilogramm schwere Pakete befördert werden. In dieser Auffassung des Bundesverkehrsministeriums sieht der Verband einen Verstoß gegen die von der EU festgelegte Sonderstellung für Postdienste. Folglich müsse die Kommission einschreiten. DVZ 10.6.2010 (ma)





