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Verwaltungsgericht weist Klage ab

B 25 wird für Lkw zur "No-go-Area"

02.08.2010 | Seit Jahren beschäftigt die Lastwagensperre auf der Bundesstraße B 25 die Gerichte. Am Montag landete der Streit wieder einmal vor dem Verwaltungsgericht Ansbach. Einmal mehr zogen die klagenden Transportunternehmen den Kürzeren.

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Die Bundesstraße B 25 bei Dinkelsbühl bleibt weiterhin für Lastwagen gesperrt. Das Verwaltungsgericht Ansbach wies am Montag eine Klage von 14 Spediteuren und Logistikunternehmen aus Schwaben ab, die das Verbot kippen wollten. Damit ist ein weiteres Kapitel im jahrelang schwelenden Streit um das Fahrverbot zunächst wieder beendet.

Das Gericht erkannte im Lkw-Verkehr eine große Lärmbelästigung für die Anwohner, deshalb sei eine Sperre des 20 Kilometer langen Streckenabschnitts zwischen Dinkelsbühl und Feuchtwangen eine "verhältnismäßige" Maßnahme.

Spediteure und Transportbranche in Bayern kritisierten die Entscheidung und warnten vor einem Domino-Effekt. Am Ende drohe ein unübersehbarer Flickenteppich von Durchfahrverboten und Ausnahmeregelungen, teilten Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwaben, der Landesverband Bayerischer Spediteure (LBS) und der Landesverband Bayerischer Transport- und Logistikunternehmen (LBT) in einer gemeinsamen Erklärung mit.

Stadt argumentiert mit Ausweichlern

Die Stadt Dinkelsbühl hatte argumentiert, dass die B 25 vor allem für Mautausweichverkehr genutzt wird. Seit Einführung der Mautpflicht habe der Lkw-Verkehr auf der Trasse stark zugenommen. Anstatt die Autobahn A 7 Ulm - Würzburg zu nutzen, würden Laster auf der Bundesstraße fahren.

Für Spediteure und Wirtschaftsunternehmen aus der Region gebe es Ausnahmegenehmigungen - sie könnten trotz des Verbotes die B 25 befahren. "Uns geht es nicht darum, die B 25 für den gesamten Schwerlastverkehr zu sperren, sondern lediglich darum, den Mautausweichverkehr von unseren Straßen zu verbannen", sagte Dinkelsbühls Oberbürgermeister Christoph Hammer (CSU) laut Mitteilung.

Die klagenden Spediteure betonten, die B 25 stelle für sie die direkte Lastwagen-Verbindung zwischen Augsburg und dem Autobahnkreuz Feuchtwangen dar. Sie hatten vor Gericht eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer ins Spiel gebracht. Die Kammer ging aber nicht auf diesen Vorschlag ein, da auch andere Verkehrsteilnehmer davon betroffen seien.

Langer Rechtsstreit

Das juristische Tauziehen um das Lkw-Fahrverbot schwelt schon lange. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte die Sperrung im Frühjahr 2008 prinzipiell für zulässig erklärt. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte das befristete Durchfahrtverbot erst im März um ein Jahr verlängert. Die Spediteure ließen am Montag noch offen, ob sie gerichtlich in den nächsten Instanzen weiter gegen die Sperre vorgehen wollen. (dpa)

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