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„Ein Wegfall dieser Sonderregelung würde die Hafenentwicklung erheblich beeinträchtigen, da sich die langen Planungs- und Genehmigungszeiträume bei allen Ausbauvorhaben im Hafen weiter verzögern würden“, stellte der Unternehmensverband Hafen Hamburg (UvHH) in einer Mitteilung fest. Darüber hinaus würde eine Aufgabe des Hafenprivilegs zu enormen Kostensteigerungen führen und damit den ohnehin angespannten öffentlichen Haushalt und die Hafenwirtschaft erheblich belasten. „Hamburg sollte deshalb die vom Gesetzgeber eingeräumte Möglichkeit nutzen, vom Bundesnaturschutzgesetz abzuweichen und das bisher im Hamburgischen Naturschutzgesetz verankerte Hafenprivileg erhalten“, fordert UvHH-Präsident Klaus-Dieter Peters.
Das Thema wird am Mittwoch in der Hamburgischen Bürgerschaft behandelt. Grund ist das novellierte Bundesnaturschutzgesetz, das am 1. März in Kraft treten wird. Demnach würden zukünftig aufgrund von Infrastrukturinvestitionen im Hafen Hamburg - wie beispielsweise der Ausbau von Kaianlagen, Logistikflächen und Hochwasserschutzmaßnahmen – Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, es sei denn, Hamburg macht von der in der Verfassung eingeräumten Abweichungsbefugnis Gebrauch. (wö)






