###LOGINANDOUT###
Share |

Arbeitsrecht

Mindestlohn gilt auch bei "Anlernverträgen"

27.07.2010 | Auch sogenannte "Anlernverträge" zur beruflichen Ausbildung müssen dem tariflichen Mindestlohn für Arbeitnehmer entsprechen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

-Anzeige-

Zu zahlen sei die für Arbeitsverhältnisse übliche Vergütung, urteilte das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt (Az.: 3 AZR 317/08). Der dritte Senat gab damit der Klage einer jungen Frau aus Niedersachsen statt, die von einem Malermeister die übliche Entlohnung forderte. Sie hatte den angebotenen Ausbildungsvertrag abgelehnt, weil sie nicht zur Berufsschule gehen wollte. Daraufhin schloss sie mit dem Malermeister einen "Anlernvertrag", der eine monatliche Vergütung in Höhe von 550 Euro brutto vorsah.

Zwar sei es generell unzulässig, die Ausbildung in derartigen Vertragsverhältnissen zu regeln, erklärten die obersten Arbeitsrichter. Trotz dieser fehlerhaften Vertragsgrundlage seien derartige Beschäftigungen dann aber wie ein Arbeitsverhältnis zu behandeln. Das gelte ebenfalls für die Entlohnung. (dpa)

 Bundesarbeitsgericht: www.bundesarbeitsgericht.de

Schreiben Sie der Redaktion: redaktion(at)dvz.de »

Sie kennen die DVZ noch nicht?

Lernen Sie jetzt die Zeitung für alle Verkehrs- und Logistikprofis kennen. In der DVZ erhalten Sie exklusive Nachrichten und Hintergrundberichte aus Transport und Logistik.

Jetzt gleich bestellen:

  • Sie erhalten 6 Ausgaben der DVZ Deutsche Logistik-Zeitung kostenlos.
  • Garantiert kein Folgeabo - die Zustellung endet von selbst.
  • Hier geht es zu Ihrer kostenlosen DVZ in gedruckter Form.
  • Hier geht es zu Ihrer kostenlosen DVZ als ePaper.

Logistik-Bücher

Die Top 100 der Logistik 2010/2011

Marktgrößen, Marktsegmente und Marktführer in der Logistikdienst-leistungswirtschaft

                    438,00 EUR 

Transport- und Logistikvertragsrecht

Praxisgerechte Gliederung nach Verkehrsträgern und Tätitgkeitsbereichen

72,00 EUR  

Logistik im Mittelstand

Best Practices - Strategien für den Erfolg Die Ergebnisse des Arbeitskreises Logistik im Mittelstand der Bundesvereinigung Logistik (BVL)

36,00 EUR  

DVZ-Sonderbeilagen

Jetzt gratis lesen!

Brandaktuell, hochinformativ: Die Sonderbeilagen der DVZ vertiefen für Sie wichtige Themen aus Transport und Logistik. Jetzt kostenlos anfordern!

Newsletter bestellen

Der DVZ-Newsletter - immer auf dem Laufenden.
Hier kostenlos anmelden:

DVZ-Newsletter-bestellen