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Geplanter Ausbau des Rhein-Main-Flughafens

Kläger bereiten sich auf Plädoyers vor

So soll die Erweiterung von
Fraport aussehen (Fraport)

10.06.2009 | Die Plädoyers im Prozess um den Ausbau des Frankfurter Flughafens vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel sind für den 24. Juni vorgesehen. Dort verhandelt der 11. Senat seit dem 2. Juni über zwölf Musterklagen, die den Bau einer neuen Landebahn und den Bau eines dritten Terminals im Süden des Flughafengeländes betreffen.

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Kläger sind Kommunen, Bürger, Unternehmen und Umweltverbände, die den geplanten Ausbau des Flughafens verhindern wollen oder einen ausreichenden Lärmschutz fordern. Eine Klage der Lufthansa Cargo zielt darauf ab, den Nachtflugverkehr auszuweiten.

Insbesondere die Belastungen durch Fluglärm beschäftigen die Gegner des Ausbaus und damit das Gericht. Dazu standen bisher diverse Streitpunkte auf dem Programm. Unter anderem musste der Senat über die Berechnung des Lärms, der von startenden und landenden Maschinen ausgeht, befinden. Die Kläger monierten, dass die Lärmermittlung auf Grundlage eines Gutachtens des Flughafenbetreibers Fraport basiere. Das Gericht indes weigerte sich, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Das sei zu teuer und koste zu viel Zeit, begründete der Vorsitzende Richter Hartmut Zysk seine Entscheidung.

Außerdem versuchten die Kläger mittels verschiedener Studien zu belegen, dass Fluglärm krank mache - nämlich den Blutdruck und damit das Schlaganfallrisiko und die Gefahr einer Herzerkrankung erhöhe sowie Leukämie und Brustkrebs begünstige. Weiterhin gebe es, so die Kläger, in unmittelbarer Nachbarschaft zum Flughafen 116 Kindertagesstätten und 54 Schulen, die direkt vom Flugzeuglärm betroffen seien. Vor allem hörbehinderte Schüler müssten unter der Belästigung leiden.

Gutachter befürchtet Risiko durch Vögel

Zudem musste sich das Gericht mit der Frage nach krebserregenden Schadstoffen und der Feinstaubbelastung, die vom Flughafen ausgehen, befassen. Die Ausbaugegner beklagten, dass das von Fraport vorgelegte Schadstoffgutachten erheblich von den Planungsunterlagen des Flughafens abweiche. Ein Gutachter informierte das Gericht über den Vogelbestand westlich der geplanten neuen Landebahn. Mit diesem bestünde ein erhebliches Vogelschlag- und in der Folge ein erhöhtes Absturzrisiko.

Weitere Themen, mit denen sich der 11. Senat des VGH in den kommenden Wochen auseinandersetzen muss, sind der Natur- und Artenschutz und die Frage, ob die umliegenden Kommunen und kommunalen Einrichtungen mit dem Ausbau des Flughafens unzumutbare Einschränkungen erleiden würden. (dpa)

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