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Das teilte ein Sprecher des Zusammenschlusses von 13 norddeutschen Handelskammern am Dienstag mit. Der ermäßigte Steuersatz gilt bisher nur für Industriebetriebe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Niederländische Umschlagbetriebe zahlten derzeit gut die Hälfte der vollen deutschen Stromsteuer, teilte die IHK Nord mit.
Ziel des ermäßigten Steuersatzes sei die Entlastung von Betrieben mit hohem Energieverbrauch, die im internationalen Wettbewerb ständen, argumentierte die IHK. Beide Kriterien träfen auch auf die Seehafenbetriebe zu. Die Ausweitung des besonderen Steuersatzes auf die Seehäfen sei vereinbar mit dem EU-Recht. (dpa)






