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Daraufhin hat Rudolph Automotive Logistik Verhandlungen mit der Gewerkschaft begonnen. Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV) wollte zuvor beim Arbeitsgericht Frankfurt/Main klären, dass die IG Metall nicht die Tarifverhandlungen für diesen Bereich führt. Doch die Kammer Acht des Gerichts fasste einen anderen Beschluss. Dies könnte Signalwirkung für weitere Dienstleister haben, die im Automotivesektor Kontraktlogistik anbieten und eng in die Produktionsprozesse eingebunden sind. Sämtliche Anbieter halten sich zu diesem Thema derzeit noch bedeckt.
Höhere Bruttolöhne. Außer Rudolph ist auch der Automobilmehrwertlogistiker Schnellecke von dem Vorstoß der IG Metall betroffen. Beide Dienstleister liefern Teile für BMW beziehungsweise VW in Sachsen. Bisher galt dort der günstigere Tarifvertrag der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi für Thüringen/Sachsen. Andere Logistikanbieter haben zum Teil bereits Haustarifverträge mit der IG Metall.
Die tariflichen Bruttolöhne in der Metall- und Elektroindustrie liegen in Sachsen im Schnitt 15 bis 20 Prozent über den Tariflöhnen der Logistikbranche. Im Westen sind die Unterschiede teilweise noch größer. Die Logistikbranche ist nun alarmiert. Denn die Industriegewerkschaft ist noch längst nicht fertig mit den Dienstleistern.
Beschwerde möglich. "Ziel der IG Metall ist es, gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten der gesamten Wertschöpfungskette der Betriebe durchzusetzen, so dass auch für die ausgelagerten Bereiche angemessene tarifliche Standards gelten", betont Thomas Klebe, Justiziar beim IG-Metall-Vorstand. Die Gewerkschaft akzeptiere nicht, dass Arbeitgeber "ihre Gewerkschaft nach Kostengesichtspunkten aussuchen". Zugleich betonen IG Metall und ver.di, dass es zwischen ihnen keinen Konflikt gebe.
Noch ist nicht absehbar, wie weitreichend die Vorstöße der IG Metall sein werden. Gegen den Beschluss des Frankfurter Arbeitsgerichts kann Beschwerde eingelegt werden. Dann würde sich das Landesarbeitsgericht als nächsthöhere Instanz mit der Angelegenheit befassen. Dazu muss die achte Kammer des Arbeitsgerichts jedoch zunächst den Beschluss sowie die Begründung veröffentlichen. Laut Detlef Wetzel, Zweiter Vorsitzender der IG Metall, geht es der Gewerkschaft darum, Belegschaften zu motivieren und zu organisieren. Denn nur dann könne seine Gewerkschaft für die Tarifverhandlungen auch zuständig sein. In der Schnellecke Gruppe in Sachsen sind an vier Standorten rund 1300 Arbeitnehmer beschäftigt, die zu 80 Prozent in der IG Metall organisiert sind. Dies ist Wetzel zufolge nicht "schiedlich-friedlich passiert, sondern wuchtig". (DVZ 26.1.2012)






