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Endgültige gerichtliche Klärung

Bundesgericht verhandelt über Post-Mindestlohn

Die Löhne für Beschäftigte im
Postsektor stehen vor der gerichtlichen
Klärung. (Bild: DP)

27.01.2010 | Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch in letzter Instanz mehrere Klagen gegen den umstrittenen Post-Mindestlohn verhandelt. Private Konkurrenten der Deutschen Post und ein Arbeitgeberverband halten die seit Januar 2008 geltende Verordnung über den Mindestlohn für rechtswidrig.

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Sie sei nicht durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz gedeckt. Der zwischen Deutsche Post und Dienstleistungsgewerkschaft Verdi ausgehandelte Mindestlohn von 8,00 bis 9,80 Euro hätte nicht einfach auf Unternehmen mit anderen Tarifverträgen ausgeweitet werden dürfen. In den Vorinstanzen war diese Auffassung im Wesentlichen bestätigt worden. Ob noch am Mittwoch ein Urteil fallen sollte, war offen. (dpa)

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