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Sie sei nicht durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz gedeckt. Der zwischen Deutsche Post und Dienstleistungsgewerkschaft Verdi ausgehandelte Mindestlohn von 8,00 bis 9,80 Euro hätte nicht einfach auf Unternehmen mit anderen Tarifverträgen ausgeweitet werden dürfen. In den Vorinstanzen war diese Auffassung im Wesentlichen bestätigt worden. Ob noch am Mittwoch ein Urteil fallen sollte, war offen. (dpa)






