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Ein genauer Betrag wurde nicht genannt. Die Wettbewerbshüter stellten auch fest, dass Ausgleichszahlungen in Höhe von 5,6 Mrd. Euro an die Post mit den EU-Regeln übereinstimmten und deshalb gerechtfertigt seien.
Bei den umstrittenen Beihilfen von 1995 an geht es um Zahlungen für die Pensionslasten für Beamte, die der frühere Staatskonzern bei seiner Privatisierung übernommen hatte.
Das Unternehmen habe nicht nur staatliche Beihilfen erhalten, sondern auch mit höherem Briefporto seine Kosten gedeckt, begründete die Kommission ihren Beschluss. Damit habe die Post von Sozialleistungen profitiert, die unter den entsprechenden Werten von Konkurrenten lagen. Das könnte Nachteile für Wettbewerber nach sich gezogen haben.
Unterdessen hat die Deutsche Post eine Klage gegen die Entscheidung der EU-Kommission angekündigt. Dies sei mit der Bundesregierung abgestimmt, teilte das Unternehmen am Mittwoch in Bonn mit. Die Entscheidung entbehre jeder Grundlage, erklärte Post-Vorstandschef Frank Appel. Die Entscheidung ist laut Post ohne Auswirkung auf das Jahresergebnis.
(dpa)





