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Es hat deshalb das Gewerbe zu mehr Sensibilität aufgerufen. Dabei handelt es sich um atomare, biologische oder chemische Massenvernichtungswaffen sowie die entsprechenden Trägermittel. Diese fallen unter das Proliferationsverbot. Als Risikostaaten werden Iran, Nordkorea, Syrien und Pakistan genannt.
Der Verfassungsschutz empfiehlt den Spediteuren, alle den Aufträgen beigefügten Dokumente sorgfältig zu überprüfen, um mögliche Anzeichen frühzeitig zu erkennen. Bei Anhaltspunkten sind die Verfassungsschutzbehörden zu informieren. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) rät zudem, alle aus der Geschäftskorrespondenz ersichtlichen Personen und Firmen gegen EU-Antiterrorismuslisten sowie US-Listen abzugleichen. DVZ 3.7.2010 (hec)
In der aktuellen DVZ vom 3. Juli 2010 finden Sie auf Seite 1 hierzu auch das Stichwort "Proliferation"





