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Damals hatten die Luxemburger EU-Richter eine Entscheidung der Kommission gekippt, wonach der frühere Monopolist 572 Mio. EUR unerlaubte Beihilfen zurückerstatten musste. Die EU-Wettbewerbshüter hatten der Post vorgeworfen, in den 90er Jahren im Paketdienst Dumpingpreise genommen zu haben. Die dort entstandenen Verluste seien mit staatlicher Unterstützung – beispielsweise über das Briefmonopol – ausgeglichen worden. Nach dem Sieg der Post in der ersten Instanz musste der Bund inklusive Zinsen mehr als 1 Mrd. EUR an den Postdienstleister überweisen.
Der Generalanwalt des Gerichts schlug vor, die Berufung der Kommission komplett zurückzuweisen. Die Richter werden noch in diesem Jahr urteilen, ein Termin steht bisher nicht fest. Der Gerichtshof folgt normalerweise der Empfehlung des Generalanwalts. Ein Post-Sprecher sagte, dass man die Stellungnahme des Gutachters begrüße. (dpa)





