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Nachtflugverbot

EU-Gericht entscheidet über deutsches Flugverbot für Zürich

08.09.2010 | Im Streit um nächtliche Flugbeschränkungen deutscher Behörden für den Flughafen Zürich spricht das EU-Gericht erster Instanz am Donnerstag in Luxemburg ein Urteil. Das Gericht entscheidet über eine Klage der Schweiz gegen die EU-Kommission.

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Die Kommission hätte das sogenannte deutsche Nachtflugverbot nicht hinnehmen dürfen. Die deutschen Beschränkungen verstießen gegen das Luftverkehrsabkommen, das die Schweiz mit der EU geschlossen habe.

Das deutsche Luftfahrtbundesamt hatte Anfang 2003 angeordnet, dass Flugzeuge im Landeanflug auf Zürich abends, nachts und am frühen Morgen nicht mehr über deutsches Gebiet fliegen dürfen. Nach Ansicht der Schweiz war diese Anordnung unverhältnismäßig und ein Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit. (dpa)

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