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Die Kommission hätte das sogenannte deutsche Nachtflugverbot nicht hinnehmen dürfen. Die deutschen Beschränkungen verstießen gegen das Luftverkehrsabkommen, das die Schweiz mit der EU geschlossen habe.
Das deutsche Luftfahrtbundesamt hatte Anfang 2003 angeordnet, dass Flugzeuge im Landeanflug auf Zürich abends, nachts und am frühen Morgen nicht mehr über deutsches Gebiet fliegen dürfen. Nach Ansicht der Schweiz war diese Anordnung unverhältnismäßig und ein Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit. (dpa)





