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Die um zehn Prozent höhere LSVA wird seit dem 4. Mai berechnet. In der Urteilsbegründung werden die höheren LSVA-Sätze auch damit gerechtfertigt, dass dem Schwerverkehr die Kosten anzulasten seien, die anderen Verkehrsteilnehmern durch staubedingte Verspätungen entstehen. Astag-Zentralpräsident Adrian Amstutz dazu: Mit der Urteilsbegründung hätten sich die Richter zu "Gehilfen der Politik gemacht". Da Staus durch unterlassenen Infrastrukturausbau entstünden, müssten diese Kosten für die Lkw-Unternehmen bei der LSVA-Berechnung abgezogen werden. DVZ 24.6.2010 (au/hec)





