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Das Unternehmen habe zuvor aber verlangt, Einsicht in die Beweise der US-Justiz zu erhalten.
Agility DGS Holdings waren am 12. April nachträglich angeklagt worden genauso wie DGS KSCc. Gegen dieses Unternehmen wie auch den Mutterkonzern wurde die Anklage indes offenbar noch nicht zurückgezogen. Agility betont, dass der Fall aber ohnehin nicht vor ein Strafgericht gehöre, sondern bestenfalls ein zivilrechtlicher Streitfall sei. DVZ 29.7.2010 (sr)








