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Luftverkehr

Vorerst keine Nachtflüge in Frankfurt zugelassen

Vor allem die Lufthansa, Hauptkunde in der Nacht, fürchtet ein striktes Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen. (Foto: Fraport)

11.10.2011 | Am Frankfurter Flughafen darf es vorerst keine Nachtflüge geben. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel nach Mitteilung vom Dienstag entschieden.

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Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die im Winterflugplan vorgesehenen Nachtflüge am Frankfurter Flughafen gestoppt. Im Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Flughafens waren eigentlich zwischen 23.00 Uhr und 05.00 Uhr insgesamt 17 Starts und Landungen vorgesehen. Gegen die VGH-Entscheidung (Aktenzeichen 11 B 1587/11.T, 11 B 1834/11.T) sei kein Rechtsmittel möglich, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Der Winterflugplan beginnt Ende Oktober, am 21. Oktober wird die neue Landebahn am Flughafen eröffnet.

Die obersten hessischen Verwaltungsrichter gestanden den Klagen mehrerer Anwohner des Flughafens aus Rüsselsheim und Offenbach eine aufschiebende Wirkung in der Frage der Nachtflüge zu. Dieser Rechtsstreit ist noch nicht entschieden. Bereits in seinem Urteil aus dem Jahr 2009 über den Planfeststellungsbeschluss hatte der VGH die Zulassung der Nachtflüge kritisiert.

Frankfurt als größter deutscher Flughafen will in der kommenden Woche (21. Oktober) die neue Nordwestlandebahn in Betrieb nehmen. Dadurch soll die Zahl der Starts und Landungen um 50 Prozent zunehmen. Ursprünglich hatte die hessische Landesregierung im Gegenzug für die Erweiterung zugesagt, Nachtflüge seien tabu - in der Ausbaugenehmigung wurden dann aber 17 Ausnahmen vorgesehen.

Neben zahlreichen Bürgerinitiativen waren auch Dutzende Kommunen dagegen Sturm gelaufen. Zahlreiche hatten Klage eingereicht gegen die Nachtflüge. Auch aus Rheinland-Pfalz gibt es Widerstand: Die Landesregierung in Mainz wirft Hessen Wortbruch vor. Die Regierung in Wiesbaden habe ein Nachtflugverbot fest zugesagt, argumentieren die Mainzer.

Die 17er-Regelung in der "Kernnacht" steht wie die gesamte Planfeststellung beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zur Entscheidung an. Ein Termin ist noch nicht bekannt, die hessische Landesregierung rechnet mit Anfang nächsten Jahres. (dpa)

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