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Deutschland will anders als Österreich die neue Eurovignette nicht nutzen

Vorerst keine Anlastung externer Lkw-Kosten

Bau und Unterhalt von Straßen, künftig auch Lärm- und Umweltkosten: Das darf demnächst in die Maut eingerechnet werden. (Bild: dpa)

Von Christian Dahm, Timon Heinrici und Wilfried Schneider

15.06.2011 | Das Europäische Parlament (EP) hat die Anlastung externer Kosten für den Schwerlastverkehr (Eurovignette-Richtlinie) gebilligt. Mit breiter Mehrheit stimmte das Plenum vergangene Woche der Einigung mit dem EU-Ministerrat zu. Deutschland will die Richtlinie im Gegensatz zu Österreich vorerst aber nicht anwenden.

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Künftig können in der Maut neben Bau- und Unterhaltskosten auch Umwelt- und Lärmkosten berücksichtigt werden. Staukosten dürfen hingegen nicht als feste Größe einfließen, sondern nur über eine Mautspreizung bis 175 Prozent.

Deutschland wird die neuen Möglichkeiten zumindest in dieser Legislaturperiode nicht nutzen. Dies ergibt sich sowohl aus dem Koalitionsvertrag als auch aus Äußerungen des Staatssekretärs Klaus-Dieter Scheurle im Vorfeld des Beschlusses.

Wie berichtet, sind Mauterhöhungen laut Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode ausgeschlossen. Über die künftige Entwicklung der Mauthöhe wird damit erst die nächste Bundesregierung entscheiden. Scheurle hatte bereits im Oktober 2010 angekündigt, dass Deutschland die Möglichkeiten zur Einbeziehung externer Kosten in die Wegekostennutzungsentgelte nicht anwenden will.

Österreich wird hingegen alle Möglichkeiten ausschöpfen, Lärm- und Umweltkosten anzulasten. Das bestätigte das Verkehrsministerium der DVZ. Das Ausmaß der Mauterhöhung könne derzeit aber noch nicht abgeschätzt werden. Mit der Einführung sei frühestens 2013 zu rechnen.

Offen ist noch, ob die Alpenrepublik auch auf die Mautspreizung zur Verkehrslenkung zurückgreifen wird. Dies hänge insbesondere von den Ergebnissen einer in Kürze zu vergebenden Studie ab. Die Mitgliedstaaten sind weiterhin nicht verpflichtet, Lkw-Mautgebühren zu erheben. Wenn sie sich jedoch dafür entscheiden, müssen sie den von der Richtlinie gesteckten Rahmen einhalten. DVZ 9.6.2011

 Berichte, Hintergründe und weiterführende Links finden Sie auch auf unserer Themenseite "Eurovignette"

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