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Danach sollen bis zu 25,25 m lange Kombinationen unter bestimmten Voraussetzungen auf einem festgelegten Streckennetz fahren dürfen. Eine Erhöhung der Achslasten und Gewichte wird ausdrücklich abgelehnt. Jedes teilnehmende Unternehmen darf nur zwei Kombinationen testen. An dem Feldversuch nehmen voraussichtlich sieben Bundesländer teil. Die geplante Ausnahmeverordnung bedürfe nicht der Zustimmung des Bundesrats, heißt es. Der Test soll bis Ende 2016 befristet werden. Bis zum 2. September haben die Verbände Gelegenheit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. (la)


