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Keine Frage, es gibt sie, unplanmäßige Wartezeiten an den Rampen. Darüber sind sich Industrie- und Handelsunternehmen und Transportfirmen auch einig. Das war es dann aber auch schon. Gravierende Unterschiede gibt es bei der Wahrnehmung bezüglich der Dauer der Wartezeit. Und noch größer sind die Unterschiede bei der Ursachenforschung.
Die Folgen der Wartenzeiten sind jedoch eindeutig. So entstehen Kosten. Zum einen für die Volkswirtschaft. So können unplanmäßige Wartezeiten an den Rampen den Einsatz zusätzlicher Fahrzeugkapazitäten erfordern. Dies führt zu höheren Schadstoffemissionen und zu einer noch intensiveren Nutzung der knappen Ressource Infrastruktur, folgern die BAG-Experten.
Permanenter Druck für Fahrer
Zum anderen steht und fällt der wirtschaftliche Erfolg von Transportunternehmen mit einer effizienten Fahrer- und Fahrzeugdisposition. Unvorhersehbare Wartezeiten erschweren sie und führen zu einer geringeren Produktivität von Fahrer und Lkw – mit der Folge von Umsatz- und Ertragseinbußen.
Zudem wird der Termindruck bei den Kraftfahrern erhöht. Zum einen bei Verzögerungen an der Rampe in Bezug auf Anschlussaufträge. Zum anderen besteht bei Zeitfenstersystemen der permanente Druck, einen gebuchten Slot zu verpassen. "Lange Aufenthaltsdauern bei der Be- und Entladung führen dazu, dass die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten nur schwer einzuhalten sind", schreibt das BAG mit auf den häufig in den Marktgesprächen hergestellten Zusammenhang von Wartezeiten und Verstößen.
Zeitfenster erfolgversprechend
Als erfolgversprechendsten Lösungsansatz bewertet das BAG die Vergabe von Zeitfenstern – und wird von Verladern und Verkehrsunternehmen grundsätzlich unterstützt. Bisherige Erfahrungen zeigten vor allem bei Komplettladungen Einsparungspotenziale – sofern diese eingehalten werden können, was nach Aussagen der Verkehrsunternehmen in etwa 60 bis 80 Prozent der Fälle geschieht. Probleme entstünden aber dann, wenn die vorgegebenen Fenster nicht eingehalten werden können.
Ein weiterer Schritt zur Entspannung der Rampensituation ist nach BAG-Erkenntnissen die Festschreibung eindeutiger Leistungsverpflichtungen zwischen Prozessbeteiligten, denn in der Regel gibt es keine vertraglichen Beziehungen zwischen Transportdienstleister und Empfänger. Wartezeiten müssten genauer in den Beförderungsverträgen geregelt werden.
Grundsätzlich hält das BAG auch eine Ausweitung der Arbeits- und Rampenzeiten auf Freitagnachmittag und Sonnabend für denkbar, sieht aber bei kaum Bereitschaft bei den Beteiligten. Auch erweiterte Rampen- und Lagerkapazitäten, mehr Personal sowie mehr Stellflächen bei den Empfängern könnten die Situation verbessern. Und: Alle am Prozess der Lieferkette Beteiligten müssen enger miteinander kommunizieren. DVZ 14.4.2011


