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Größter Streitpunkt war bei der Abstimmung im EP-Plenum die Trennung der Rechnungsführung innerhalb der Bahnunternehmen. Die Europaabgeordneten sprachen sich dafür aus, dass Einnahmen aus der Schieneninfrastruktur nicht in Verkehrsunternehmen oder andere Einheiten einer Holding fließen dürfen. Damit soll vermieden werden, dass "Eisenbahnverkehrsunternehmen ihre Marktposition stärken". Erlaubt wird jedoch ausdrücklich die Kapitalrückerstattung. Für diesen Zusatz hatte sich insbesondere die Deutsche Bahn stark gemacht. Ein Kompromissantrag, der diese Rückerstattung explizit auf Finanzdarlehen aus nicht öffentlichen Mitteln beschränken wollte, fand keine Mehrheit. Die Kommission wird beauftragt, vor Ende 2012 weitreichende Vorschläge für eine Trennung von Netz und Betrieb vorzulegen.
Die nationalen Regulierungsbehörden werden künftig verpflichtet, nach Eingang einer Beschwerde innerhalb von einem Monat eine Entscheidung zu treffen. Diese kann durch einen Einspruch nicht mehr ausgesetzt werden. Bei Einsprüchen gegen Entscheidungen, die grenzüberschreitende Verkehre betreffen, entscheidet die EU-Kommission. Das EP und der EU-Ministerrat müssen sich nun noch einigen.
Parlament fordert Konkurrenzkampf auf der Schiene
Als nächstes Thema stand die Liberalisierung des Schineneverkehrs auf der Tagesordnung. In diesem Zuge hat das EU-Parlament das Ende der Abschottung nationaler Schienenetze gefordert, um den Konkurrenzkampf zwischen den Netzbetreibern anzuheizen.
Nationale Regulierungsbehörden sollen künftig dafür sorgen, dass ausländische Unternehmen die Schienen nutzen können. Als Nächstes muss nun der EU-Rat über das Maßnahmenpaket entscheiden. Während einige Länder schon heute ausländische Unternehmen auf ihren Schienen fahren lassen, schotten andere sich ab. Insbesondere Frankreich schützt die staatliche SNCF und erschwert Konkurrenzunternehmen den Zugang. Die nun vom EU-Parlament befürworteten Regelungen sehen die Stärkung nationaler Regulierungsbehörden vor. Diese sollen ausreichend Finanzmittel erhalten und unabhängig von Bahnunternehmen agieren. Funktioniert die Regulierung nicht, hat die EU-Kommission die Möglichkeit, einzuschreiten.
"In manchen Mitgliedstaaten ließ bisher eine Entscheidung des Regulierers bis zu zwei Jahre auf sich warten oder blieb gar ganz aus", erklärt hierzu der EU-Parlamentarier Michael Cramer (Grüne). "Das Europäische Parlament hat sich heute klar gegen diese Missstände zu Lasten von Qualität, Preisen und Verbindungsangeboten gestellt." Im Rahmen des Eisenbahnpakets wurde ebenfalls die Frage einer möglichen Trennung von Schienennetz und Bahnbetrieb diskutiert. Hintergrund: In vielen Ländern gehört das Schienennetz dem Unternehmen, das gleichzeitig auch den Zugverkehr betreibt - in Deutschland etwa der Deutschen Bahn.
Ein Netzbetreiber hat somit wenig Motivation, die Nutzung seiner Schienennetze für andere Unternehmen zu erleichtern, weil ihm dadurch selbst Konkurrenz entsteht. Doch das Thema wurde vorerst vertagt. Michael Cramer hält die Trennung für kein Allheilmittel, "denn es gibt in der EU Mitgliedstaaten, die formal Netz und Betrieb getrennt haben, ihre Infrastruktur aber weiterhin effektiv abschotten", so der EU-Abgeordnete. DVZ 17.11.2011 (cd/reg)


