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Der Emissionshandel verpflichtet Unternehmen, Rechte für den Ausstoß des Treibhausgases Kohlenstoffdioxid zu kaufen. Ab 1. Januar 2012 sollen per EU-Gesetz alle Airlines teilnehmen, die von, in oder nach Europa fliegen.
Der EuGH war vom Obersten Zivilgericht in Großbritannien angerufen worden, nachdem ATA (Air Transport Association of America: heute A4A) und amerikanische Fluggesellschaften dort gegen den Emissionshandel geklagt hatten. Der EuGH sprach sich gegen die Argumentation der Kläger aus, dass die Anwendung des Emissionshandels auf Strecken im außereuropäischen Luftraum gegen Grundsätze des Völkergewohnheitsrechts, die Freiheit der Hohen See und internationale Übereinkünfte verstoßen würde.
Der EuGH ist jedoch anderer Auffassung und bestätigte mit dem Urteil, dass die Anwendung des Emissionshandelssystems ausgiebig in allen EU-Institutionen geprüft und für mit internationalem Recht vereinbar befunden wurde. Damit werden ab dem 1. Januar 2012 Fluglinien aus Drittstaaten in das europäische Emissionshandelssystem aufgenommen. Luftverkehrsunternehmen aus Staaten wie den USA oder China müssen bei Starts und Landungen auf EU-Boden dann ebenso wie die europäischen Luftfahrtunternehmen für ihren Kohlendioxidausstoß Zertifikate erwerben.
"Wir haben jetzt zwar eine EU-Rechtsprechung, politisch geht das Chaos aber weiter", erklärte Klaus-Peter Siegloch, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) nach dem Bekanntwerden des Urteils. "Die Luftverkehrswirtschaft leistet ihren Beitrag: Mit Einführung des Emissionshandels wächst der Luftverkehr ab dem 1. Januar 2012 CO2-neutral. Damit liegen wir acht Jahre vor den Zielen, die die IATA für den globalen Luftverkehr ausgerufen hat", betont Siegloch.
Der Vorsitzende der CSU-Gruppe im EU-Parlament, Markus Ferber, begrüßte das Urteil und warnte: "Wir sollten uns durch politische und wirtschaftliche Drohgebärden und angekündigte Vergeltungsmaßnahmen seitens der Drittstatten nicht erpressen lassen. Europa muss jetzt zeigen, dass es international eine gleichberechtigte Rolle zu Ländern wie den USA oder China spielt."
„Es kann nicht sein, dass es für die europäische Luftfahrtindustrie zu Wettbewerbsnachteilen kommt, weil sie sich an Klimaschutzziele hält. Ausgerechnet die größten Luftverpester wie die USA und China, die bislang nicht durch ihre klimapolitisches Engagement geglänzt haben, hätten ohne dieses Urteil ein Freiticket für Starts und Landungen auf EU-Boden gehabt", sagte Ferber, der auch Mitglied im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments ist. (dpa/sm)



