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Demnach sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet zu kontrollieren, dass alle Lkw-Fahrer ? nicht nur die angestellten ? wöchentlich maximal 60 Stunden arbeiten und in einem Zeitraum von vier Monaten einen Durchschnitt von 48 Stunden nicht überschreiten. Dies kann nur bei Betriebskontrollen überprüft werden.
Derzeit beraten der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament (EP) jedoch über einen Vorschlag der EU-Kommission, die Selbstständigen weiter von der Arbeitszeitrichtlinie auszuschließen. Im EP zeichnet sich eine Mehrheit für eine Einbeziehung ab: Der federführende Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten hat sich dafür ausgesprochen. Das EP-Plenum wird voraussichtlich in der kommenden Woche über diese Empfehlung entscheiden.
Deutschland hat bereits angekündigt, dass hier die Selbstständigen nicht einbezogen werden sollen. Eine Übersicht, welche EU-Länder selbstständige Fahrer künftig einer Arbeitszeitkontrolle unterziehen wollen, liegt bislang weder der Europäischen Kommission noch der Internationalen Straßentransportunion Iru vor. Selbstständige Kraftfahrer sind unterdessen gut beraten, sich über die geltende Regelung in ihrem Heimatland zu informieren, da die Arbeitszeit nur bei Betriebskontrollen geprüft werden kann.
In einem Schreiben an EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani hat die Iru aus Gründen der Rechtssicherheit gefordert, selbstständige Berufskraftfahrer in der gesamten EU mindestens solange von der Arbeitszeitrichtlinie auszuschließen, bis sich Rat und EP verständigt haben. So sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Tajani ist aber noch nicht auf die Forderung eingegangen. DVZ 21.3.2009 (cd)


