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Management und Recht

DB-Juristen dürfen nicht unengeschränkt für Konzerntöchter tätig sein

18.05.2010 | Juristen der Deutsche Bahn AG dürfen Konzerntöchter nicht in allen Belangen rechtlich beraten. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Dienstag in Leipzig muss der Schienenwegebetreiber DB Netz AG bei seinen Entscheidungen über die Zuweisung von Zugtrassen an Verkehrsunternehmen und die dafür erhobenen Entgelte eigene Juristen beauftragen oder selbstständige Rechtsanwälte einschalten.

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Die Firma dürfe nicht auf die zentrale Rechtsabteilung der Bahn zurückgreifen, weil deren Angehörige persönlich vom Mutterunternehmen abhängig seien. Damit bestätigte das Gericht eine Verbotsverfügung des Eisenbahn-Bundesamtes. (dpa)

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