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Nach Auffassung des Verbandes verletzt das Gesetz Arbeitgeberverbände wie den BdKEP in ihrem Recht, Tarifverträge abzuschließen.
Der Verband verweist darauf, dass der Postmindestlohn für tarifgebundene Betriebe ungültig und nichtig ist. Er beruft sich dabei auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin vom vergangenen Dezember. Demnach darf der Postmindestlohn die bestehenden Tarifverträge nicht einfach ignorieren. DVZ 14.2.2009 (ma)


