Verkehrsrecht
Staat darf für Polizeieinsatz bei Autopanne kassieren
08.02.2010 | Gefährdet ein liegengebliebenes Fahrzeug den Verkehr, muss der Halter für einen Polizeieinsatz zahlen, auch wenn er die Polizei gar nicht alarmiert hat.
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Die Polizei kann Autofahrer bei Pannen für einen Einsatz zur Kasse bitten, auch wenn er sie gar nicht alarmiert hat. Das geht aus einem Bericht des „Trierer Volksfreunds“ hervor. Der Verursacher einer Panne muss den Polizeieinsatz bezahlen, wenn das defekte Fahrzeug eine Gefahr darstellt, entschied das Trierer Verwaltungsgericht. (sm)


