Internationales Eisenbahnrecht
Cotif und EU-Recht werden kompatibel
05.02.2010 | Die letzten Widersprüche zwischen EU-Recht und dem Internationalen Eisenbahntransportrecht Cotif in Bezug auf das Verhältnis von Infrastrukturbetreiber und Eisenbahnverkehrsunternehmen lassen sich noch in diesem Jahr ausräumen. Davon ist das Internationale Eisenbahntransportkomitee CIT, Bern, überzeugt.
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Nach Modifizierung und Präzisierung können die Regelungen des Anhangs CUI zum Cotif Eingang in das EU-Eisenbahnrecht fi nden, berichtete der stellvertretende Generalsekretär der zwischenstaatlichen Organisation Otif, Gustav Kafka, vergangene Woche auf den „Berner Rechtstagen“ des CIT. Damit koordinieren Otif und EU-Kommission auf einem weiteren Gebiet ihre Rechtssysteme.
Koordination ist essentiell, wie sich auch bei der Schaffung der EU-Verordnung 1371/2007 über die Fahrgastrechte gezeigt hat. Vorteil der Einigung zwischen EU und Otif: Die Unterscheidung zwischen nationalem und internationalem Recht entfällt, weil das EU-Recht in allen Mitgliedstaaten gilt. (ici)


