Investitionen in den Straßenbau
Bundesrechnungshof wirft Schleswig-Holstein Betrug vor

Eine Baustelle auf der A 210. Dem
Bundesrechnungshof zufolge ging nicht
immer alles rechtens zu. (Bild: dpa)
08.12.2009 | Schleswig-Holstein hat nach Darstellung des Bundesrechnungshofes den Bund beim Straßenbau betrogen. Offenbar wurden zu hohe Mittel für den Unterhalt von Autobahnen und Bundesstraßen zu spät und nicht genau abgerechnet.
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Einem am Dienstag in Berlin vorgelegten Bericht der Rechnungsprüfer zufolge hat sich das Land durch „schwerwiegende“ Verstöße gegen Haushaltsbestimmungen Vorteile zulasten des Bundes verschafft. Ein „Verfügungsrahmen“ des Bundes sei um 77 Mio. Euro überschritten worden.
Die Kritik der Rechnungsprüfer kommt mitten in der Debatte über Ausgleichszahlungen des Bundes an Länder für Einnahmeausfälle durch das im Bundestag beschlossene Steuerpaket. Vor allem Schleswig-Holstein verlangt eine Kompensation und droht damit, die geplanten Steuersenkungen über den Bundesrat zu kippen. Der Ministerpräsident des Landes, Peter Harry Carstensen (CDU), argumentiert, dass das Wachstumsbeschleunigungsgesetz für Schleswig-Holstein Mindereinnahmen von 70 Mio. Euro bedeute.
Hintergrund der Rechnungshof-Kritik ist, dass Länder Autobahnen und Bundesstraßen im Auftrag und für Rechnung des Bundes verwalten. Das Bundesministerium gibt Ländern im „Verfügungsrahmen“ vor, welche Mittel sie im laufenden Jahr für Bundesfernstraßen einsetzen dürfen. Da es nicht allen Ländern gelingt, die bereitgestellten Bundesmittel auszugeben, verteilt der Bund die übrigen Gelder an jene Länder, die diese Finanzmittel bis zum Jahresende noch ausgeben können.
Verfügungsrahmen vorsätzlich überschritten
Schleswig-Holstein aber hat laut Rechnungshof ohne Zustimmung des Bundes und ohne genügende Haushaltsmittel Verträge über Bauleistungen geschlossen, die den „Verfügungsrahmen“ vorsätzlich überschritten. Das Land habe dabei in Kauf genommen, fällige Rechnungen nicht bezahlen zu können. Dabei habe es darauf vertraut, dass der Bund zusätzliche Mittel bereitstellt, um dieser Finanzmisere zu entkommen.
Nach Darstellung des Rechnungshofes konnte der Bund den Verstoß zunächst nicht entdecken, weil die Straßenbaubehörden des Landes nicht alle vertraglichen Zahlungspflichten im dafür vorgesehenen Kontrollsystem des Bundes buchten. „Das Land hat sich damit bewusst über Maßgaben des Bundes zur Bewirtschaftung der Bundesmittel für den Bundesfernstraßenbau hinweg gesetzt“, heißt es im Bericht. (dpa)


