AGB
DVZ Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Anzeigen
1. „Anzeigenauftrag” im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeachtet etwaiger weiterer Rechtspfl ichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen
Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt (z.B. Arbeitskämpfe, Beschlagnahme u. dgl.) hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80% der garantierten verkauften Aufl age erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausender-Seitenpreis gemäß der im Tarif genannten garantierten Auflage zu bezahlen.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Ansonsten wird für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, Ausgaben oder Plätzen keine Gewähr übernommen. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen werden im Gegensatz zu Anzeigen auf reinen Anzeigenseiten auf redaktionellen Seiten platziert. Anzeigen „allein im Text“ sind Anzeigen, die nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpfl ichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubte Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der gesetzten Frist zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Filme, Lithos, Matern und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Aufl agenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Aufl age oder - wenn eine Aufl age nicht genannt ist - die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Aufl age des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Aufl agenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie 20 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsund Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Aufl age so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Zifferanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpfl ichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpfl ichtet. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pfl icht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
20. Erfüllungsort ist Hamburg. Im Geschäftsverkehr mit Kaufl euten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Hamburg. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist als Gerichtsstand Hamburg vereinbart. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes gelegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Auf den Vertrag fi ndet deutsches Recht Anwendung.
II. Shop
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung Abo- und Buch-Shop auf www.dvz.de
(Stand: 25.9.2012)
§ 1 Vertragspartner
1. Vertragspartner des Kunden ist die DVV Media Group GmbH (im Folgenden: Verlag), Nordkanalstraße 36, 20097 Hamburg, vertreten durch ihren Geschäftsführenden
Gesellschafter Dr. Dieter Flechsenberger und ihren Geschäftsführer Martin Weber.2. Die Zustellung und das Inkasso werden im Auftrag des Verlages von der DVV Media
Group GmbH, Nordkanalstraße 36, 20097 Hamburg, durchgeführt.
§ 2 Dauer und Kündigung
Die Bestellung des Abonnements gilt zunächst für die Dauer des genannten Zeitraums.
Eine Kündigung des Abonnementvertrags ist zum Ende des Berechnungszeitraums mit
einer Frist von sechs Wochen schriftlich möglich. Erfolgt die Kündigung nicht rechtzeitig,
verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr und kann dann zum Ende des neuen
Berechnungszeitraumes gekündigt werden. Die Kündigung kann nur schriftlich erfolgen
und muss dem Verlag spätestens 6 Wochen vor Ende des Berechnungszeitraums
zugegangen sein. Die Anschrift des Verlages lautet: DVV Media Group GmbH,
Nordkanalstraße 36, 20097 Hamburg. Ausdrücklich befristete Abonnements enden mit
dem vereinbarten Vertragsende.
§ 3 Preise, Inkasso und Zahlungsmodalitäten
1. Der derzeit gültige Abonnementpreis kann aufgrund seit der letzten Bekanntgabe des
Abonnementpreises angestiegener Kosten des Verlages in angemessenem Umfang erhöht
werden. Eine Erhöhung wird in der Zeitung bekannt gegeben. Unabhängig von der Dauer
des Abonnements ist im Falle einer Anpassung des Preises um mehr als 5% der Besteller
berechtigt, das Abonnement zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und
dem Verlag spätestens 10 Tage nach erstmaliger Rechnungsstellung des neuen
Abonnementpreises zugegangen sein.
2. Der monatliche Bezugspreis gilt zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und die
Lieferung per Zusteller in Deutschland frei Haus, im Ausland zzgl. Porto. Falls eine
Lieferung per Zusteller nicht möglich ist oder der Abonnent in ein Gebiet ohne
Botenzustellung umzieht, ist der Verlag berechtigt, die Belieferung per Post
durchzuführen.
3. Die Bezugsgebühren für Abonnements sind jeweils am 1. Werktag eines Liefer-
/Berechnungszeitraums im Voraus fällig. Der Berechnungszeitraum ist das Kalenderjahr.
4. Rechnungsbeträge für Bücher und buchähnliche Produkte (z.B. E-Books, Downloads
etc.) sind mit erhalt der Rechnung bzw. der Bestellbestätigung sofort zur Zahlung fällig.
5. Die Bestellung eines vergünstigten Studentenabonnements ist nur mit Vorlage einer
gültigen Immatrikulationsbescheinigung möglich. Letztere ist dem Verlag mindestens
einmal jährlich unaufgefordert zu übersenden. Liegt keine gültige
Immatrikulationsbescheinigung vor, so ist der Verlag berechtigt, dem Abonnenten den
vollen Bezugspreis zu berechnen.
6. Die Bestellung eines vergünstigten Young Professional Abos ist nur mit Vorlage einer
Kopie eines gültigen Personalausweises möglich. Liegt diese nicht vor ist der Verlag
berechtigt, dem Abonnenten den vollen Bezugspreis zu berechnen.
7. Kommt der Besteller mit der Zahlung des Abonnementspreises in Verzug, ist der
Verlag auch berechtigt, die Lieferung der Zeitung einzustellen und Schadenersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen.
§ 4 Zustellung, Zugang
1. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages, bei Arbeitskampf oder in Fällen
höherer Gewalt besteht kein Entschädigungsanspruch. Zustellmängel sind dem Verlag
unverzüglich zu melden.
2. dvz.de gewährleistet nicht, dass die Seite jederzeit erreichbar und fehlerfrei ist. Dies
gilt insbesondere, soweit der Zugriff auf das Angebot durch Störungen verursacht wird,
die außerhalb der Sphäre von dvz.de liegen.
§ 5 Widerrufsbelehrung (soweit noch nicht vor Vertragsabschluss erfolgt)
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von
Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf
überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach
Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger
(bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten
Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel
246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs.1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu
richten an: DVV Media Group GmbH, Nordkanalstraße 36, 20097 Hamburg, Fax: +49-40-
237 14-258, E-Mail: leserservice@dvz.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können
Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise
herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der
Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang
mit der Sache zurückzuführen ist, er über die Prüfung der Eigenschaften und der
Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise"
versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie etwa im
Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten
und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen
abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen
erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder
der Sache, für uns mit deren Empfang.
Hinweise
Das Wiederrufrecht ist ausgeschlossen bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die
aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind (z. B. E-Books,
Downloads etc.); oder über die Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder
Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind.
Bei Abonnements mit Bestellwert unter 200 Euro besteht kein Widerrufsrecht, es sei
denn, das Abonnement wird telefonisch abgeschlossen.
§ 6 Gewährleistung
Für Mängel, die bei der Übergabe der Waren vorhanden sind, erfolgt Gewährleistung im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
§ 7 Haftung
Unsere Haftung bei Verletzung von nicht wesentlichen Vertragspflichten ist im Falle
leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 8 Datenschutz
Personenbezogenen Daten der Kunden werden vertraulich behandelt.
§ 9 Anschrift
Vertragspartner für Angebote dieser Webseite ist:
DVV Media Group GmbH
Nordkanalstraße 36
D-20097 Hamburg
Tel.: +49-40-237 14-0
Fax: +49-40-237 14-244
Mail: kontakt@dvz.de
Geschäftsführer: Dr. Dieter Flechsenberger (Geschäftsführender Gesellschafter), Martin
Weber
§ 10 Sonstiges
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und ohne die
Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Sofern der Kunde Verbraucher ist,
kann auch das Recht am Wohnsitz des Kunden anwendbar sein, sofern es sich um
zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.