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Es gilt im Vorfeld der Bundestagswahl offenbar mehr denn je, Menschen und Einrichtungen zu schützen. Dafür gibt es bereits umfangreiche Abwehrmaßnahmen, Sicherheits-initiativen und Antiterrorgesetze. All dies muss allerdings so beschaffen sein, dass es die Unternehmen in ihrem wirtschaftlichen Handeln nicht lähmt. Denn sonst hätten die Terroristen bereits ein wesentliches Ziel ihrer Strategie erreicht: Verunsicherung zu schaffen und Handelsströme zu behindern.
Die UN- und EU-Terrorlisten sorgen bereits seit längerem für eine unklare Rechtslage. Es ist höchste Zeit, dass dieser Zustand durch die gesetzgebenden Gremien beseitigt wird – auf nationaler und internationaler Ebene. Dabei kann die neu eingerichtete Arbeitsgruppe der Logistik-Initiative Hamburg einen wichtigen Beitrag leisten. Denn es müssen dringend Vorgehensweisen erarbeitet werden, wie Unternehmen sicher mit den Terrorlisten umgehen, ohne Gefahr zu laufen, hohe Strafen oder Regressforderungen zahlen zu müssen. Der Aufwand, den Unternehmen derzeit mit dem Abgleich der Terrorlisten haben, ist enorm. Der Sicherheitsgewinn bleibt hingegen ziemlich ungewiss.
Für Gesetzgeber sind Hinweise hilfreich, welche Regelungen in der Wirtschaft sinnvoll und umsetzbar sind. Dabei geht es nicht darum, Maßnahmen zu blockieren, sondern konstruktiv zu einer besseren Sicherheitslage in Deutschland zu kommen. Allen Beteiligten ist dabei klar: 100-prozentige Sicherheit wird es ohnehin nicht geben. Doch das Maß an Verunsicherung in der Wirtschaft muss begrenzt bleiben.
