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Der Kunde des Spediteurs verzichtet auf den Versicherungsschutz des Gutes während des Transportes. Der Verzichtskunde wird auch als Verbotskunde bezeichnet, da dieser der Spedition untersagt einen Versicherungsschutz für die Güter im Namen des Kunden abzuschließen.
Dem Produkt und Lieferort entsprechender Weg des Transportgutes vom Lager zum Kunden, z.B. Strasse, Schiene, Wasser oder Luft.
Die DVZ und DVZ.de übernehmen keine Gewähr oder Verantwortung für die Inhalte externer Links.
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