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Unique Consignment Reference
Verschiedene Drittländer verlangen bei der Wareneinfuhr den Nachweis über den Ursprung der Ware durch ein Ursprungszeugnis.
Als Ursprung bezeichnet man das Herstellerland der Ware.
Internationaler elektronischer Kommunikationsstandard für die Uebertragung von strukturierten Datenelementen wie Speditionsauftrag, Rechnung, Rückbestätigungen etc.
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