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Dieser Ausdruck bezeichnet eine Stelle mit einschlägigem Fachwissen
in Sicherheitsangelegenheiten und einschlägigen Kenntnissen über
betriebliche Vorgänge auf Schiffen und in Häfen, die ermächtigt ist,
eine nach diesem Kapitel oder nach Teil A des ISPS-Codes
vorgeschriebene Bewertung, Überprüfung Genehmigung oder
Zeugniserteilung durchzuführen.
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